Energieausweise

Energieausweis verbrauchsorientiert.

Der Energieausweis ist Pflicht.
Laut Gesetzgeberbeschluss müssen alle Hausbesitzer Ihren Mietern oder Käufern den Gebäudeenergiepass (bzw. Energieausweis) vorlegen können. Dieser soll Auskunft darüber geben, wie hoch der Energieverbrauch des Hauses ist.


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Der Energieausweis kostet 59 € einschließlich Versand und der gesetzlichen MwSt.


Energieausweise für Nichtwohngebäude

Für Nichtwohngebäude benutzen Sie bitte dieses Formular.


Bitte Beachten!

Verbrauchsorientierte Energieausweise dürfen nur für Häuser, die nach 1978 errichtet wurden oder mehr als vier Wohnungen haben, ausgestellt werden.


Ihre persönlichen Angaben:

Name bzw. Firmenname:
 
Straße Hausnummer:
 
Postleitzahl Ort:
 
Telefon:
 
Ihre E-Mail-Adresse:
 
Allgemeine Angaben zum Gebäude

Straße Hausnummer:
 
Postleitzahl Ort:
 
Detailangaben zum Gebäude:

Baujahr:
 
Wohnfläche m²:
 
Baujahr der Heizung
 
Anzahl Wohnungen:
 
Gebäudetyp:
 
(Gebaüdetypen)
z.B.: Enfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Reihenhaus, Reihenendhaus, Reihenmittelhaus


Anlass der Ausstellung
 
z.B.: Neubau, Vermietung, Verkauf oder sonstiges


Lüftung:

   Freie Lüftung (Fensterlüftung)
 
   Abluftanlage
 
   Mechanische Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
 
Brennstoff:
 
Öl, Gas, Fernwärme


Energieanteil für Warmwasserbereitung:

   Im Verbrauchswert nicht enthalten
 
Z.B. Erzeugung mit Durchlauferhitzer


   Pauschal mit 18 % des Verbrauchs
 
Warmwasser über die Heizungsanlage


Jährlicher Verbrauch:
Für die Verbrauchsberechnung wird ein zusammenhängender Zeitraum von drei Jahren benötigt!


Verbrauch 2007:
 
Verbrauch 2008:
 
Verbrauch 2009:
 
Bitte die Einheit angeben:
 
Z.B.: kWh, L


   ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Die Berechnung der im Verbrauchsausweis ausgewiesenen Kennwerte erfolgt auf der Grundlage gültiger Normen und den vom Auftraggeber gemachten Angaben. Wissentlich oder absichtlich falsch gemachte Angaben führen zu einer sofortigen Rückgabepflicht des Verbrauchsausweises unter Verlust des gezahlten Honorars.


Zusätzliche Angaben falls erforderlich:
 


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